Allgemeine Geschäfts-, Plattform- und Vermittlungsbedingungen

der HausVorteil AG für BodoBroker.com

Stand: 1. Juni 2026

Anbieter
HausVorteil AG
Anschrift
Am Sandtorkai 71, 20457 Hamburg
Register
HRB 192210 | Amtsgericht Hamburg
USt-ID
DE342078580
Vorstand
Dirk Hotopp, Sören Ploschke
LEI
984500A89B006DDC6B47
WKN / ISIN
A31C22 / DE000A31C222
Plattform
BodoBroker.com

Inhaltsübersicht

  1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsstruktur
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Rolle der HausVorteil AG
  4. Nutzung von BodoBroker und Registrierung
  5. Pflichten der Endkunden und Objektanbieter
  6. Pflichten der Investoren
  7. Pflichten externer Vermittler
  8. Affiliates, Werber und Tippgeber
  9. Dienstleister, Produktanbieter und eigene Services
  10. Maklerauftrag mit Investoren und Courtage
  11. Vergütung bei Drittvermittlungen über BodoBroker
  12. Darlehensvermittlung und Finanzierungslösungen
  13. Equity-Release-Beratung und Produktneutralität
  14. Daten, Unterlagen und Richtigkeit von Angaben
  15. Haftung
  16. Haftungsfreistellung
  17. Vertraulichkeit und Umgehungsverbot
  18. Geldwäsche, Identifizierung und Compliance
  19. Datenschutz, Marketing und werbliche Kommunikation
  20. Inhalte, Rechte und Plattformintegrität
  21. Technische Verfügbarkeit
  22. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
  23. Steuern, Umsatzsteuer und Abrechnung
  24. Verbraucher, Widerruf und zwingendes Recht
  25. Änderungen dieser Bedingungen
  26. Abtretung und Aufrechnung
  27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  28. Schlussbestimmungen

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsstruktur

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts-, Plattform- und Vermittlungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform BodoBroker.com sowie für alle Vermittlungs-, Nachweis-, Beratungs-, Plattform-, Affiliate-, Service-, Property-Management-, KYC-, Compliance-, Handling- und Abrechnungsleistungen, welche die HausVorteil AG, Am Sandtorkai 71, 20457 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 192210, USt-ID DE342078580, LEI 984500A89B006DDC6B47, vertreten durch den Vorstand Dirk Hotopp und Sören Ploschke, gegenüber Endkunden, Investoren, Vermittlern, Affiliates, Dienstleistern und sonstigen Nutzern erbringt.

1.2 Die HausVorteil AG betreibt BodoBroker.com als digitale Plattform zur Anbahnung, Strukturierung, Vermittlung und Begleitung von Immobilien-, Finanzierungs- und Equity-Release-Transaktionen. Die Plattform dient insbesondere dazu, Eigentümer und sonstige Objektanbieter mit Investoren, Erwerbern, Finanzierungspartnern, Produktpartnern, Vermittlern und Dienstleistern zusammenzuführen.

1.3 Die HausVorteil AG verfügt über gewerberechtliche Erlaubnisse, insbesondere für Tätigkeiten als Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34c GewO sowie für weitere erlaubte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien, Darlehen und Wohnimmobilienverwaltung, soweit diese für die jeweilige Leistung einschlägig sind. Tätigkeiten, die eine darüberhinausgehende besondere Erlaubnis, Registrierung oder Zulassung erfordern, werden von HausVorteil nur erbracht, soweit HausVorteil selbst über die jeweils erforderliche Berechtigung verfügt oder die betreffende Tätigkeit durch einen entsprechend berechtigten Kooperationspartner, Dienstleister, Vermittler oder sonstigen Dritten erbracht wird.

1.4 Diese Bedingungen regeln nicht abschließend alle Einzelheiten eines konkreten Maklerauftrags, Darlehensvermittlungsauftrags, Plattformvertrages, Dienstleistervertrages, Affiliate-Vertrages, Servicevertrages, Property-Management-Vertrages oder sonstigen Einzelvertrages. Soweit gesonderte Vereinbarungen, Preisblätter, Leistungsbeschreibungen, Makleraufträge, Provisionsvereinbarungen, Datenschutzinformationen, Vollmachten, Exposés, Angebotsunterlagen oder Produktinformationen vereinbart werden, gehen diese im Falle eines Widerspruchs diesen Bedingungen vor.

1.5 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Nutzers, Vermittlers, Investors, Dienstleisters oder sonstigen Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn HausVorteil ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 „HausVorteil" bezeichnet die HausVorteil AG.

2.2 „BodoBroker" oder „Plattform" bezeichnet die von HausVorteil betriebene digitale Plattform BodoBroker.com einschließlich zugehöriger Unterseiten, Portale, Datenräume, Formulare, Schnittstellen, E-Mail-Prozesse, Landingpages und sonstiger digitaler Funktionen.

2.3 „Endkunde" bezeichnet insbesondere Immobilieneigentümer, Erbbauberechtigte, Verkaufsinteressenten, Darlehensinteressenten oder sonstige Personen, die eine Finanzierung, Liquiditätslösung, Immobilienverwertung, Immobilienvermittlung, Equity-Release-Lösung oder sonstige wirtschaftliche Lösung im Zusammenhang mit einer Immobilie suchen.

2.4 „Investor" bezeichnet natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften, Zweckgesellschaften, institutionelle Anleger, Family Offices, Finanzierer, Erwerber oder sonstige Marktteilnehmer, die unmittelbar oder mittelbar an dem Erwerb, der Finanzierung, Refinanzierung, Beteiligung oder sonstigen wirtschaftlichen Umsetzung einer Immobilientransaktion interessiert sind. Investoren können auch mit HausVorteil verbundene Zweckgesellschaften oder sonstige von HausVorteil initiierte Erwerbs- oder Finanzierungsgesellschaften sein.

2.5 „Vermittler" bezeichnet Dritte, insbesondere Immobilienmakler oder sonstige gewerblich tätige Vermittler, die über eine jeweils erforderliche Erlaubnis verfügen und Objekte, Kunden, Investoren, Finanzierer oder sonstige Transaktionsparteien über BodoBroker einstellen, nachweisen, vermitteln oder ansprechen.

2.6 „Affiliate" oder „Werber" bezeichnet einen Nutzer, der über von HausVorteil bereitgestellte Links, Kampagnen, Codes oder sonstige Nachweisstrukturen Investoren, Endkunden, Vermittler, Dienstleister oder sonstige Interessenten auf BodoBroker oder HausVorteil aufmerksam macht, ohne selbst erlaubnispflichtige Vermittlungs-, Beratungs- oder Nachweistätigkeiten auszuüben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und rechtlich zulässig ist.

2.7 „Dienstleister" bezeichnet Anbieter von Produkten oder Services, die über BodoBroker unmittelbar oder mittelbar gegenüber Nutzern angeboten, platziert, vermittelt, gebucht oder abgerechnet werden können. Hierzu können insbesondere Gutachter, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Energieberater, Finanzierer, Versicherer, technische Dienstleister, Objektprüfer, Due-Diligence-Anbieter, Datenanbieter, Identifizierungsdienstleister, CRM- oder Prozessdienstleister gehören.

2.8 „Eigene Services" bezeichnet Leistungen, die HausVorteil selbst gegenüber Nutzern, Investoren, Endkunden, Vermittlern, Zweckgesellschaften, Finanzierungspartnern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten erbringt. Hierzu gehören insbesondere KYC-, Identifizierungs-, Geldwäsche-, Compliance-, Datenraum-, Prozess-, Transaktions-, Asset-Management-, Property-Management-, Reporting-, Abrechnungs- und Verwaltungsleistungen.

2.9 „Equity Release" bezeichnet Produkte und Transaktionsmodelle, durch die Immobilieneigentümer Liquidität oder wirtschaftliche Entlastung aus ihrer Immobilie erhalten können, ohne zwingend sofort vollständig aus der Immobilie ausziehen zu müssen. Hierzu können insbesondere Teilverkauf, Rückmietkauf, Gesamtkauf mit Wohnrecht, Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht, Co-Owner- oder Co-Buying-Modelle, Darlehenslösungen, Refinanzierungslösungen sowie sonstige Varianten gehören.

2.10 „Hauptvertrag" bezeichnet den durch HausVorteil, über BodoBroker oder unter Nutzung von BodoBroker angebahnten, nachgewiesenen oder vermittelten Vertrag, insbesondere einen Grundstückskaufvertrag, Anteilskaufvertrag, Erbbaurechtsvertrag, Wohnrechtsvertrag, Mietvertrag, Rückmietvertrag, Darlehensvertrag, Finanzierungsvertrag, Dienstleistungsvertrag oder sonstigen Vertrag zwischen Nutzern, Investoren, Endkunden, Vermittlern, Dienstleistern oder Dritten.

3. Rolle der HausVorteil AG

3.1 HausVorteil ist, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, Vermittler, Nachweismakler, Plattformbetreiber, Strukturierungs- und Prozessdienstleister. HausVorteil ist nicht automatisch Vertragspartei des jeweiligen Hauptvertrages zwischen Endkunde, Investor, Vermittler, Finanzierer, Dienstleister oder sonstigem Dritten.

3.2 HausVorteil kann Endkunden zu Equity-Release-Möglichkeiten, Verkaufs-, Finanzierungs- und Darlehenswünschen sowie zu möglichen Transaktionsstrukturen allgemein beraten, deren Bedarf aufnehmen, Informationen strukturieren, indikative Angebote einholen und Kontakte zu Investoren, Finanzierern, Produktpartnern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten vermitteln.

3.3 HausVorteil schuldet, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, keinen bestimmten Verkaufserlös, keine bestimmte Finanzierung, kein bestimmtes Darlehensangebot, keinen bestimmten Verkehrswert, keinen bestimmten Transaktionserfolg, keine steuerliche oder rechtliche Gestaltung und keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

3.4 HausVorteil kann eigene Zweckgesellschaften, verbundene Unternehmen oder sonstige mit HausVorteil wirtschaftlich verbundene Investoren als potenzielle Erwerber, Investoren oder Finanzierungspartner in Betracht ziehen. HausVorteil wird Interessenkonflikte, soweit rechtlich erforderlich und im konkreten Zusammenhang relevant, offenlegen oder durch geeignete organisatorische Maßnahmen adressieren.

3.5 HausVorteil kann für mehrere Parteien tätig werden, insbesondere für Endkunden, Investoren, Vermittler, Dienstleister oder Plattformpartner. Soweit gesetzliche Vorschriften eine besondere Form, Offenlegung, Gleichbehandlung, Provisionsverteilung oder sonstige Einschränkung vorsehen, bleiben diese Vorschriften unberührt.

3.6 HausVorteil kann neben der Vermittlung, dem Nachweis und der Plattformbereitstellung weitere eigene Services und Dienstleistungen erbringen. Hierzu gehören insbesondere Leistungen in den Bereichen Know Your Customer (KYC), Identitäts- und Berechtigungsprüfung, Geldwäsche- und Compliance-Unterstützung, Objekt- und Unterlagenprüfung, Datenraumstrukturierung, Transaktionskoordination, Asset Management, Property Management, Bestandsverwaltung, Reporting, Zahlungs- und Abrechnungsunterstützung sowie sonstige immobilien-, finanzierungs- und transaktionsbezogene Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung, Leistungsbeschreibung, Beauftragung oder Plattformanzeige.

4. Nutzung von BodoBroker und Registrierung

4.1 Die Nutzung bestimmter Funktionen von BodoBroker kann eine Registrierung, Identifizierung, Freischaltung oder gesonderte Zulassung durch HausVorteil voraussetzen. Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder fortdauernde Nutzung besteht nicht.

4.2 HausVorteil ist berechtigt, Nutzer, Investoren, Vermittler, Affiliates, Dienstleister oder sonstige Plattformteilnehmer abzulehnen, zu sperren oder von einzelnen Funktionen auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Berechtigte Gründe sind insbesondere unvollständige oder falsche Angaben, Zweifel an der Identität, fehlende Erlaubnisse, Verstöße gegen diese Bedingungen, rechtliche Risiken, Compliance-Risiken, Geldwäscheverdachtsmomente, missbräuchliche Nutzung oder Gefährdung der Plattformintegrität.

4.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Der Nutzer hat HausVorteil unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung seines Zugangs bestehen.

4.4 Nutzer dürfen BodoBroker nur rechtmäßig, sachgerecht und im Rahmen der freigeschalteten Funktionen nutzen. Eine Nutzung zur Umgehung von HausVorteil, zur rechtswidrigen Datenerhebung, zum Scraping, zur Nachahmung der Plattform, zur Umgehung von Courtage-, Plattform- oder Servicevergütungen oder zur Verbreitung unrichtiger, irreführender, rechtswidriger oder fremde Rechte verletzender Inhalte ist untersagt.

5. Pflichten der Endkunden und Objektanbieter

5.1 Endkunden und Objektanbieter haben alle für die Prüfung, Strukturierung, Vermittlung und Umsetzung einer Transaktion erforderlichen Angaben vollständig, richtig, aktuell und nicht irreführend zu machen. Dies betrifft insbesondere Eigentumsverhältnisse, Objektangaben, Grundbuchdaten, Belastungen, Baulasten, Miet- und Nutzungsverhältnisse, Modernisierungen, Mängel, Schäden, Denkmalschutz, Energieinformationen, Wohn- und Nutzflächen, Kaufpreisvorstellungen, Darlehensstände, Sicherheiten, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie sonstige für Investoren, Finanzierer, Vermittler oder Dienstleister relevante Informationen.

5.2 Endkunden und Objektanbieter sind verpflichtet, HausVorteil unverzüglich zu informieren, wenn sich Angaben ändern oder sich nachträglich herausstellt, dass Angaben unvollständig, unrichtig oder missverständlich waren.

5.3 Endkunden und Objektanbieter sichern zu, dass sie zur Weitergabe der von ihnen bereitgestellten Informationen und Unterlagen berechtigt sind und dass Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Rechte weiterer Eigentümer, Erben, Ehegatten, Miteigentümer, Mitberechtigter oder Nutzer, nicht verletzt werden.

5.4 HausVorteil darf die vom Endkunden oder Objektanbieter bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Objektdaten im Rahmen der Vermittlung, Prüfung, Angebotseinholung, Plattformdarstellung und Transaktionsanbahnung an geeignete Investoren, Vermittler, Finanzierer, Dienstleister, Produktpartner, Gutachter, Rechtsberater, Steuerberater, Notare, Datenraumdienstleister oder sonstige in die Transaktion eingebundene Dritte weitergeben, soweit dies für die Durchführung der angefragten oder vereinbarten Leistung erforderlich oder rechtlich zulässig ist. Datenschutzrechtliche Informationen und Einwilligungserfordernisse bleiben unberührt.

5.5 Angebote, Indikationen, Modellrechnungen, Vergleichsdarstellungen und sonstige Einschätzungen erfolgen grundsätzlich auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, unverbindlich und können sich insbesondere nach Prüfung weiterer Unterlagen, Besichtigung, Gutachten, Finanzierungsprüfung, rechtlicher Prüfung, steuerlicher Prüfung, Gremienentscheidung eines Investors, Kapitalmarktlage oder Änderung der Objekt- und Marktdaten ändern.

6. Pflichten der Investoren

6.1 Investoren haben die für ihre Registrierung, Prüfung, Freischaltung und Teilnahme an Transaktionen erforderlichen Angaben vollständig, richtig, aktuell und nicht irreführend zu machen. Dies betrifft insbesondere Identität, wirtschaftlich Berechtigte, Erwerbs- und Finanzierungsinteresse, Investitionskriterien, Kapitalverfügbarkeit, Finanzierungsfähigkeit, regulatorischen Status, Vertretungsberechtigungen und erforderliche interne Genehmigungen.

6.2 Investoren entscheiden eigenverantwortlich, ob sie ein Objekt, ein Darlehen, eine Finanzierung, eine Beteiligung, ein Equity-Release-Modell oder eine sonstige Transaktion prüfen, anbieten, verhandeln oder abschließen. HausVorteil schuldet Investoren keine Anlageberatung, keine Investitionsempfehlung, keine Renditezusage, keine Verkehrswertermittlung, keine technische Due Diligence, keine steuerliche Prüfung, keine Rechtsprüfung und keine Prüfung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Endkunden, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart ist.

6.3 Investoren sind verpflichtet, alle ihnen über BodoBroker oder HausVorteil zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Prüfung und Durchführung der jeweiligen Transaktion zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die Prüfung, Finanzierung, rechtliche Beratung, steuerliche Beratung, technische Prüfung oder Umsetzung der Transaktion erforderlich ist und die Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

6.4 Investoren dürfen ihnen über HausVorteil, BodoBroker, Vermittler oder Affiliates nachgewiesene Endkunden, Objekte, Transaktionsgelegenheiten oder Kontakte nicht unter Umgehung von HausVorteil oder der jeweils beteiligten vergütungsberechtigten Partei direkt oder indirekt abschließen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen, Zweckgesellschaften, nahestehende Personen, Treuhänder oder sonstige Dritte, die anstelle des Investors handeln.

6.5 Kommt innerhalb von 24 Monaten nach Nachweis, Übermittlung, Freischaltung, Datenraumzugang, Exposéübermittlung, Kontaktvermittlung oder sonstiger Kenntniserlangung durch HausVorteil oder über BodoBroker ein Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt, einen wirtschaftlich vergleichbaren Gegenstand oder mit dem nachgewiesenen Endkunden zustande, gilt der Nachweis von HausVorteil als mitursächlich, sofern der Investor nicht nachweist, dass der Abschluss ausschließlich auf einer bereits vorher bestehenden, dokumentierten und nicht durch HausVorteil veranlassten Kenntnis beruhte.

7. Pflichten externer Vermittler

7.1 Externe Vermittler dürfen BodoBroker nur nutzen, wenn sie über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Erlaubnisse, Registrierungen, Versicherungen, Qualifikationen und Vollmachten verfügen. Immobilienmakler haben insbesondere sicherzustellen, dass sie über die jeweils erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis verfügen. Darlehens-, Immobiliardarlehens-, Finanzierungs-, Versicherungs- oder Anlagevermittler haben die jeweils einschlägigen berufs-, gewerbe-, aufsichts- und verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten.

7.2 Der Vermittler ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Tätigkeit, seiner Werbung, seiner Kundenansprache, seiner Beratung, seiner Provisionsvereinbarungen, seiner Datenschutzprozesse, seiner Geldwäsche-Compliance und seiner Kundendokumentation selbst verantwortlich.

7.3 Der Vermittler sichert zu, dass er zur Einstellung, Weitergabe und Vermittlung der von ihm eingebrachten Objekte, Endkunden, Investoren, Daten, Unterlagen und Kontakte berechtigt ist. Der Vermittler hat insbesondere sicherzustellen, dass erforderliche Kundenaufträge, Makleraufträge, Einwilligungen, Datenschutzinformationen und Vollmachten vorliegen.

7.4 Stellt ein Vermittler Objekte seiner Kunden über BodoBroker ein oder nutzt er BodoBroker zur Vermittlung an Investoren, bleibt er gegenüber seinem Kunden grundsätzlich eigenverantwortlicher Vertragspartner, soweit nicht im Einzelfall eine andere Struktur vereinbart wird.

7.5 Der Vermittler ist verpflichtet, HausVorteil von Ansprüchen freizustellen, die daraus entstehen, dass von ihm bereitgestellte Angaben, Unterlagen, Einwilligungen, Erlaubnisse oder Zusicherungen unvollständig, unrichtig, rechtswidrig oder irreführend sind oder dass der Vermittler seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verletzt hat.

8. Affiliates, Werber und Tippgeber

8.1 HausVorteil kann Affiliates, Werbern oder Tippgebern die Möglichkeit einräumen, über Affiliate-Links, Kampagnen, Codes oder sonstige Tracking-Mechanismen Investoren, Endkunden, Vermittler, Dienstleister oder sonstige Interessenten auf HausVorteil oder BodoBroker aufmerksam zu machen.

8.2 Affiliates sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und rechtlich zulässig, nicht berechtigt, HausVorteil zu vertreten, Makleraufträge abzuschließen, Vertragsverhandlungen zu führen, Beratungsleistungen zu erbringen, Objektunterlagen eigenständig zu übermitteln, verbindliche Aussagen über Produkte, Vergütungen, Renditen, Preise, Erwerbschancen, Finanzierungen oder Transaktionsbedingungen zu treffen oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten auszuüben.

8.3 Affiliates dürfen nur von HausVorteil freigegebene Werbemittel, Links, Texte, Logos, Aussagen und Produktbeschreibungen verwenden. Irreführende, aggressive, unzulässige, unerlaubte oder rufschädigende Werbung ist untersagt.

8.4 Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, erhält der Affiliate für die erfolgreiche Werbung eines Investors eine Vergütung in Höhe von 0,5 Prozentpunkten derjenigen Bemessungsgrundlage, aus der die an HausVorteil gezahlte Maklercourtage berechnet wird. Die Vergütung wird wirtschaftlich aus der von HausVorteil vereinnahmten Maklercourtage gezahlt und setzt voraus, dass die jeweilige Transaktion dem Affiliate nach dem von HausVorteil verwendeten Tracking-, Nachweis- oder Zuordnungssystem eindeutig zugeordnet werden kann.

8.5 Die Affiliate-Vergütung entsteht nur, wenn und soweit HausVorteil die zugrunde liegende Maklercourtage tatsächlich, endgültig und nicht rückforderungsbelastet vereinnahmt hat. Die Affiliate-Vergütung ist anteilig zu kürzen, wenn die HausVorteil-Courtage reduziert, gestundet, erlassen, angefochten, zurückgezahlt oder nicht vollständig beigetrieben wird.

8.6 Ein Anspruch auf Affiliate-Vergütung besteht nicht bei Eigenwerbung, Mehrfachregistrierung, missbräuchlichem Tracking, Cookie-Stuffing, Scheinkontakten, unzulässiger Werbung, Verstoß gegen diese Bedingungen oder wenn der geworbene Kontakt HausVorteil bereits bekannt war und HausVorteil die Zuordnung aus sachlichem Grund ablehnt.

9. Dienstleister, Produktanbieter und eigene Services der HausVorteil AG

9.1 HausVorteil kann Dienstleistern die Möglichkeit geben, ihre Produkte und Services über BodoBroker anzubieten, zu platzieren, zu vermitteln, zu bewerben oder abrechnen zu lassen. Hierzu können insbesondere objektbezogene, finanzierungsbezogene, transaktionsbezogene, technische, rechtliche, steuerliche, administrative, datenbezogene oder sonstige Dienstleistungen gehören.

9.2 Darüber hinaus kann HausVorteil selbst Services und Dienstleistungen gegenüber Endkunden, Investoren, Vermittlern, Zweckgesellschaften, Finanzierungspartnern, Plattformteilnehmern oder sonstigen Dritten erbringen. Hierzu gehören insbesondere Leistungen in den Bereichen KYC, Identitätsprüfung, Geldwäsche- und Compliance-Unterstützung, Objektprüfung, Unterlagenmanagement, Datenraum- und Prozessmanagement, Transaktionskoordination, Asset Management, Property Management, Bestandsverwaltung, Reporting, Zahlungskoordination und sonstige immobilien-, finanzierungs- oder plattformbezogene Dienstleistungen.

9.3 Soweit HausVorteil eigene Services und Dienstleistungen erbringt, schuldet HausVorteil ausschließlich den jeweils ausdrücklich vereinbarten Leistungsumfang. Eine rechtliche, steuerliche, technische, bauliche, wirtschaftliche oder investmentbezogene Prüfung oder Beratung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und HausVorteil zur Erbringung der jeweiligen Leistung berechtigt ist.

9.4 Dienstleister sind für ihre Produkte, Services, Preise, Inhalte, Beratungen, Arbeitsergebnisse, Fristen, Genehmigungen, Zulassungen, beruflichen Pflichten, Versicherungen, steuerlichen Pflichten und die Einhaltung anwendbaren Rechts selbst verantwortlich.

9.5 Leistungen von Dienstleistern können entweder direkt zwischen Dienstleister und Nutzer abgerechnet werden oder über HausVorteil, sofern dies im Einzelfall vereinbart ist. Eigene Services von HausVorteil können gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber unmittelbar durch HausVorteil abgerechnet werden. In beiden Fällen kann HausVorteil für Handling, Platzierung, technische Einbindung, Abrechnung, Leadgenerierung, Datenraumzugang, Prozessunterstützung oder sonstige Plattformleistungen eine Gebühr verlangen.

9.6 Die Höhe der Dienstleister-, Platzierungs-, Handling-, Abrechnungs-, Service- oder Managementgebühr richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung, dem Preisblatt, der Leistungsbeschreibung oder der Plattformanzeige. Sofern keine ausdrückliche anderweitige Regelung besteht, ist HausVorteil berechtigt, eine marktübliche Gebühr für die jeweilige Plattform-, Handling-, Abrechnungs-, Service- oder Managementleistung zu verlangen.

9.7 HausVorteil ist nicht verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Geeignetheit, Wirtschaftlichkeit oder Rechtmäßigkeit der von externen Dienstleistern erbrachten Leistungen, soweit HausVorteil diese Leistungen nicht selbst als eigene Leistungen schuldet.

9.8 Soweit HausVorteil Property-Management-, Asset-Management-, Verwaltungs-, Reporting- oder KYC-Leistungen für Investoren, Zweckgesellschaften, Eigentümer, Finanzierungspartner oder sonstige Dritte erbringt, bleibt der jeweilige Auftraggeber für seine eigenen gesetzlichen, regulatorischen, steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen verantwortlich. HausVorteil übernimmt insbesondere keine Garantie für den Wert, die Vermietbarkeit, die Veräußerbarkeit, die Finanzierbarkeit, die Bonität von Vertragspartnern oder die wirtschaftliche Entwicklung eines Objekts, Portfolios oder Investments.

10. Maklerauftrag mit Investoren und Courtage

10.1 HausVorteil schließt mit Investoren, soweit erforderlich oder zweckmäßig, einen Maklerauftrag, Nachweisauftrag, Vermittlungsauftrag oder sonstigen Provisionsvertrag. Gegenstand des Maklerauftrags ist insbesondere der Nachweis oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss von Immobilienkaufverträgen, Equity-Release-Transaktionen, Grundstücks-, Erbbaurechts-, Wohnrechts-, Miet-, Rückmiet-, Co-Owner-, Co-Buying-, Darlehens-, Finanzierungs- oder sonstigen wirtschaftlich vergleichbaren Verträgen.

10.2 Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich ein anderer Wert vereinbart wurde und soweit gesetzlich zulässig, beträgt die vom Investor an HausVorteil zu zahlende Courtage 3,0 % des wirtschaftlichen Transaktionswerts zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

10.3 Wirtschaftlicher Transaktionswert ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Kaufpreis, Erwerbspreis, Auszahlungsbetrag, Beteiligungsbetrag, Finanzierungsbetrag, Darlehensbetrag, Verkehrswertanteil, Barwert oder sonstige wirtschaftliche Wert, auf dessen Grundlage die jeweilige Transaktion abgeschlossen wird. Bei gemischten, gestuften oder strukturierten Transaktionen ist der wirtschaftliche Gesamtwert maßgeblich, soweit die Parteien keine abweichende Bemessungsgrundlage vereinbaren.

10.4 Die Courtage ist verdient und fällig, sobald infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch HausVorteil oder über BodoBroker ein Hauptvertrag zustande kommt. Bei notariell zu beurkundenden Verträgen ist die Courtage grundsätzlich mit wirksamer notarieller Beurkundung fällig. Bei aufschiebend bedingten Verträgen entsteht und wird der Anspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen und der Einzelvereinbarung fällig.

10.5 Die Courtage ist innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit in der Rechnung oder Einzelvereinbarung keine andere Frist genannt ist.

10.6 Der Courtageanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag nachträglich aufgehoben, rückabgewickelt, nicht durchgeführt, geändert oder aus Gründen nicht vollzogen wird, die nicht von HausVorteil zu vertreten sind, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

10.7 Wird eine nachgewiesene oder vermittelte Transaktion durch ein verbundenes Unternehmen, eine Zweckgesellschaft, einen Treuhänder, einen Angehörigen, einen wirtschaftlich Berechtigten oder eine sonstige dem Investor zuzurechnende Person abgeschlossen, steht dies einem Abschluss durch den Investor gleich.

10.8 Die gesetzlichen Sonderregelungen für Maklerverträge mit Verbrauchern, insbesondere bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, bleiben unberührt. Soweit gesetzlich eine Textform, gleiche Provisionsverteilung, Begrenzung der Erstattung oder sonstige Einschränkung vorgeschrieben ist, gilt die gesetzliche Regelung vorrangig.

11. Vergütung der HausVorteil AG bei Drittvermittlungen über BodoBroker

11.1 HausVorteil ermöglicht anderen Vermittlern mit jeweils erforderlicher Erlaubnis, insbesondere Immobilienmaklern, Objekte ihrer Kunden über BodoBroker Investoren, Erwerbern, Finanzierern oder sonstigen Transaktionspartnern zum Abschluss anzubieten, nachzuweisen oder zu vermitteln.

11.2 Für Pflege, Betrieb, Weiterentwicklung, technische Bereitstellung, Datenstrukturierung, Prozessunterstützung, Investorenzugang, Leadrouting, Plattformnutzung und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit BodoBroker erhält HausVorteil von Dritten, die über die Plattform Immobilien oder vergleichbare Transaktionsgelegenheiten vermitteln, eine Plattform- und Handlingvergütung.

11.3 Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, beträgt diese Vergütung jeweils 0,5 Prozentpunkte der Bemessungsgrundlage aus der vom Investor an den Dritten gezahlten Maklercourtage und zusätzlich 0,5 Prozentpunkte der Bemessungsgrundlage aus der vom Verkäufer, Objektanbieter oder Endkunden an den Dritten gezahlten Maklercourtage, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Die Vergütung wird wirtschaftlich aus den jeweiligen Courtagebeträgen des Dritten gezahlt.

11.4 Die Vergütung nach Ziffer 11.3 entsteht nur, wenn und soweit der Dritte die zugrunde liegende Maklercourtage tatsächlich vereinnahmt hat oder sie ihm endgültig zusteht. Der Dritte ist verpflichtet, HausVorteil den Abschluss, die Provisionshöhe, die Rechnungstellung und den Zahlungseingang unverzüglich offenzulegen und auf Anforderung geeignete Nachweise vorzulegen.

11.5 Der Dritte darf seine Provisionsvereinbarungen mit Investor, Verkäufer, Endkunde oder sonstigen Parteien nicht so gestalten, reduzieren, umgehen, aufspalten oder verlagern, dass die Plattformvergütung von HausVorteil treuwidrig verkürzt wird.

12. Darlehensvermittlung und Finanzierungslösungen

12.1 HausVorteil kann Endkunden, Investoren oder sonstigen Nutzern Darlehens-, Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten vorstellen, Finanzierungswünsche aufnehmen, Unterlagen strukturieren, Darlehensinteressenten an Finanzierungspartner vermitteln oder Finanzierungspartnern Darlehensanfragen zuführen.

12.2 HausVorteil erbringt Darlehensvermittlungsleistungen nur im Rahmen der jeweils bestehenden Erlaubnisse und der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Soweit eine bestimmte Darlehens-, Immobiliarverbraucherdarlehens-, Finanzierungs-, Anlage- oder sonstige regulierte Leistung eine besondere Erlaubnis, Registrierung oder Qualifikation erfordert, erfolgt die Leistung nur durch HausVorteil, wenn die jeweilige Berechtigung vorliegt, oder durch entsprechend berechtigte Partner.

12.3 HausVorteil schuldet keine Finanzierungszusage, keine Darlehensgewährung, keine bestimmte Zinshöhe, keine bestimmte Beleihung, keine bestimmte Laufzeit, keine Bonitätseinschätzung und keine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Darlehens. Die Entscheidung über eine Finanzierung liegt ausschließlich beim jeweiligen Finanzierungspartner und beim Darlehensinteressenten.

12.4 Bei Verbraucherdarlehensvermittlungen gelten zwingende gesetzliche Form-, Informations-, Vergütungs- und Verbraucherschutzvorschriften vorrangig. Entgegenstehende Regelungen dieser Bedingungen gelten in solchen Fällen nur, soweit sie rechtlich zulässig sind.

12.5 Soweit HausVorteil von Finanzierungspartnern, Darlehensgebern, Investoren, Produktpartnern oder sonstigen Dritten Vergütungen, Provisionen, Tippgebergebühren, Plattformgebühren oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erhält, erfolgt eine Offenlegung, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder im Einzelfall vereinbart ist.

13. Equity-Release-Beratung und Produktneutralität

13.1 HausVorteil kann Endkunden zu verschiedenen Equity-Release- und Liquiditätsmodellen informieren. Hierzu können insbesondere Teilverkauf, Gesamtkauf mit Wohnrecht, Rückmietkauf, Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht, Co-Owner- oder Co-Buying-Modelle, Darlehensvermittlung, Refinanzierung sowie weitere Varianten gehören.

13.2 Die Beratung und Information durch HausVorteil dient der strukturierten Erfassung des Kundenwunsches, der Einordnung möglicher Transaktionsmodelle und der Anbahnung geeigneter Produkt-, Erwerbs- oder Finanzierungspartner. Sie ersetzt keine unabhängige Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Renten-, Sozialleistungs-, Erb-, Familien- oder Anlageberatung.

13.3 Endkunden werden darauf hingewiesen, dass Equity-Release-Modelle langfristige wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und familiäre Auswirkungen haben können. HausVorteil empfiehlt, vor Abschluss einer Transaktion unabhängigen Rechts-, Steuer- und Finanzierungsrat einzuholen.

13.4 Von HausVorteil dargestellte Beispiele, Modellrechnungen, Vergleichswerte, Auszahlungsbeträge, Nutzungsentgelte, Rückkaufswerte, Mietwerte, Erbbauzinsen, Wertentwicklungen oder Liquiditätseffekte sind nur indikativ, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.

14. Daten, Unterlagen und Richtigkeit von Angaben

14.1 HausVorteil prüft von Nutzern, Endkunden, Investoren, Vermittlern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten bereitgestellte Angaben und Unterlagen nur in dem Umfang, der ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

14.2 HausVorteil übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Wirksamkeit, wirtschaftliche Tragfähigkeit oder technische Qualität von Angaben, Unterlagen, Bewertungen, Gutachten, Exposés, Fotos, Plänen, Grundbuchauszügen, Flächenangaben, Energieausweisen, Mietverträgen, Darlehensunterlagen, Selbstauskünften, Bonitätsangaben, Finanzierungsbestätigungen, Produktunterlagen oder sonstigen Informationen, die von Endkunden, Investoren, Vermittlern, Dienstleistern oder sonstigen Dritten stammen.

14.3 Die Parteien sind verpflichtet, die für sie wesentlichen Informationen selbst oder durch geeignete Berater zu prüfen. Investoren haben insbesondere eigene Due-Diligence-Prüfungen durchzuführen. Endkunden haben die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und persönlichen Folgen eines Abschlusses eigenverantwortlich zu prüfen.

14.4 HausVorteil haftet nicht für falsche, unvollständige, verspätete oder irreführende Angaben einer Partei, eines Nutzers, Vermittlers, Investors, Dienstleisters, Produktpartners oder sonstigen Dritten, es sei denn, HausVorteil hat die Unrichtigkeit positiv gekannt, arglistig verschwiegen oder aufgrund eigener vertraglich übernommener Prüfungspflichten schuldhaft nicht erkannt.

14.5 HausVorteil ist berechtigt, Informationen, Unterlagen oder Nutzerprofile ganz oder teilweise zurückzuweisen, nicht freizuschalten, zu sperren oder zu kennzeichnen, wenn Anhaltspunkte für Unrichtigkeit, Unvollständigkeit, Unzulässigkeit, Missverständlichkeit oder Missbrauch bestehen.

15. Haftung

15.1 HausVorteil haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HausVorteil nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von HausVorteil auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.3 Eine weitergehende Haftung von HausVorteil ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15.4 HausVorteil haftet nicht für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, insbesondere nicht für einen bestimmten Verkaufspreis, eine bestimmte Finanzierung, eine bestimmte Rendite, eine bestimmte Wertentwicklung, eine bestimmte Liquiditätswirkung, eine bestimmte steuerliche Behandlung oder den Abschluss eines Hauptvertrages.

15.5 HausVorteil haftet nicht für Leistungen, Pflichtverletzungen, Angaben, Angebote, Entscheidungen, Verzögerungen, Unterlassungen oder Arbeitsergebnisse von Endkunden, Investoren, Vermittlern, Affiliates, Dienstleistern, Finanzierungspartnern, Gutachtern, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Banken, Plattformpartnern oder sonstigen Dritten, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von HausVorteil im konkreten Pflichtenkreis sind.

15.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organmitglieder, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von HausVorteil.

16. Haftungsfreistellung durch Nutzer, Vermittler, Investoren und Dienstleister

16.1 Nutzer, Vermittler, Investoren, Affiliates und Dienstleister stellen HausVorteil von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass sie unrichtige, unvollständige, irreführende oder rechtswidrige Angaben machen, erforderliche Rechte oder Einwilligungen nicht einholen, gesetzliche oder vertragliche Pflichten verletzen, erlaubnispflichtige Tätigkeiten ohne Erlaubnis ausüben, fremde Rechte verletzen oder BodoBroker missbräuchlich nutzen.

16.2 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, soweit der Nutzer, Vermittler, Investor, Affiliate oder Dienstleister die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

16.3 Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einem überwiegenden Verschulden von HausVorteil beruht.

17. Vertraulichkeit und Umgehungsverbot

17.1 Alle über HausVorteil oder BodoBroker erhaltenen nicht öffentlich bekannten Informationen über Objekte, Endkunden, Investoren, Kaufinteressenten, Finanzierungspartner, Dienstleister, Vermittler, wirtschaftliche Konditionen, Produktstrukturen, Datenräume, Transaktionsstände und Geschäftsmodelle sind vertraulich zu behandeln.

17.2 Nutzer dürfen solche Informationen nur zur Prüfung und Durchführung der jeweiligen Transaktion verwenden. Eine Weitergabe ist nur zulässig, soweit sie für die Transaktionsprüfung oder -umsetzung erforderlich ist und der Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet wird.

17.3 Ein Umgehen von HausVorteil, BodoBroker oder vergütungsberechtigten Plattformteilnehmern ist untersagt. Das Umgehungsverbot gilt insbesondere für direkte oder indirekte Kontaktaufnahme, Verhandlung oder Abschluss mit nachgewiesenen Endkunden, Investoren, Vermittlern oder Dienstleistern außerhalb des vereinbarten Prozesses, soweit dadurch Vergütungsansprüche von HausVorteil oder berechtigten Plattformteilnehmern vereitelt oder verkürzt werden.

17.4 Verstößt ein Unternehmer, Vermittler, Investor, Dienstleister oder Affiliate schuldhaft gegen das Umgehungsverbot, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch so bestehen, als wäre die Transaktion ordnungsgemäß über HausVorteil oder BodoBroker abgewickelt worden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

18. Geldwäsche, Identifizierung und Compliance

18.1 HausVorteil und bestimmte Plattformteilnehmer können gesetzlichen Identifizierungs-, Prüfungs-, Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten unterliegen. Nutzer sind verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Angaben, Unterlagen und Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

18.2 HausVorteil ist berechtigt, eine Geschäftsbeziehung, Registrierung, Transaktion, Auszahlung, Datenraumfreischaltung oder Vermittlungsleistung abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, wenn gesetzliche Pflichten, behördliche Vorgaben, interne Compliance-Regeln, Geldwäscheverdachtsmomente, Sanktionsrisiken, fehlende Identifizierung, unklare wirtschaftlich Berechtigte oder sonstige rechtliche Risiken entgegenstehen.

18.3 HausVorteil ist nicht verpflichtet, einem Nutzer die Gründe für eine Ablehnung, Sperrung, Aussetzung oder Meldung mitzuteilen, soweit rechtliche Pflichten, behördliche Vorgaben, Geheimhaltungspflichten oder Compliance-Gründe entgegenstehen.

18.4 Soweit HausVorteil KYC-, Identifizierungs-, Geldwäsche- oder Compliance-Unterstützungsleistungen für Dritte erbringt, handelt es sich nur um den jeweils vereinbarten Unterstützungsumfang. Die eigenständige Verantwortung des Auftraggebers für seine gesetzlichen Pflichten bleibt unberührt, soweit HausVorteil diese Verantwortung nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig übernommen hat.

19. Datenschutz, Marketing und werbliche Kommunikation

19.1 HausVorteil verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der jeweils geltenden Datenschutzhinweise sowie der für werbliche Kommunikation anwendbaren wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

19.2 Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten, Objektinformationen, Kontaktdaten, Unterlagen und Kommunikationsinhalte im Rahmen der gewünschten oder vereinbarten Leistungen an Investoren, Vermittler, Dienstleister, Finanzierungspartner, Produktpartner, Gutachter, Notare, Rechtsberater, Steuerberater, Datenraumdienstleister, Identifizierungsdienstleister, technische Dienstleister, Marketing-, CRM-, Newsletter- und Analyse-Dienstleister oder sonstige eingebundene Dritte übermittelt werden können, soweit dies für die jeweilige Leistung, Plattformnutzung, Vertragsdurchführung, Interessenwahrnehmung, werbliche Ansprache, technische Bereitstellung, Auswertung oder Abrechnung erforderlich, vertraglich vereinbart, gesetzlich zulässig oder vom Nutzer freigegeben ist.

19.3 Soweit für eine Verarbeitung, Übermittlung oder werbliche Ansprache eine Einwilligung erforderlich ist, wird HausVorteil diese gesondert, transparent und dokumentierbar einholen. Die Nutzung von BodoBroker und die Durchführung bestimmter Leistungen kann davon abhängig sein, dass hierfür erforderliche Daten verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

19.4 Externe Vermittler, Dienstleister, Affiliates und Investoren sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre eigene Datenerhebung, Datenverarbeitung, Kundenkommunikation, werbliche Ansprache und Datenweitergabe datenschutz- und wettbewerbsrechtskonform erfolgt. Soweit erforderlich, schließen die Parteien gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, gemeinsamen Verantwortlichkeit oder eigenständigen Verantwortlichkeit.

19.5 HausVorteil ist berechtigt, die von Nutzern bereitgestellten oder im Rahmen der Plattformnutzung, Registrierung, Kommunikation, Beratung, Vermittlung, Transaktionsanbahnung, Dienstleistungserbringung oder Vertragsdurchführung erhobenen Daten im rechtlich zulässigen Umfang auch für Marketing-, Vertriebs-, Kundenbindungs-, Marktanalyse-, Kampagnen-, Produktentwicklungs- und Kommunikationszwecke zu verarbeiten. Dies umfasst insbesondere Informationen über eigene und verbundene Produkte, Plattformfunktionen, Equity-Release-Lösungen, Immobilienangebote, Investitionsmöglichkeiten, Finanzierungs- und Darlehenslösungen, Veranstaltungen, Newsletter, Marktberichte, Serviceangebote, KYC-, Property-Management- und sonstige Dienstleistungen von HausVorteil oder von über BodoBroker eingebundenen Partnern.

19.6 Die Verarbeitung zu Marketingzwecken erfolgt je nach Einzelfall auf Grundlage einer Einwilligung, zur Durchführung vorvertraglicher oder vertraglicher Maßnahmen, zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen von HausVorteil oder Dritten, insbesondere an Direktwerbung, Bestandskundenkommunikation, Plattform- und Produktentwicklung, Investorenkommunikation, Leadmanagement, Kampagnenauswertung, Betrugsprävention und wirtschaftlicher Weiterentwicklung der Plattform, soweit die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.

19.7 Werbung per E-Mail, SMS, Messenger, automatischem Anruf, Telefon oder vergleichbaren elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgt nur, soweit hierfür eine wirksame Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme, insbesondere für Bestandskundenwerbung zu eigenen ähnlichen Waren oder Dienstleistungen, eingreift. Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern erfolgt nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung; Telefonwerbung gegenüber sonstigen Marktteilnehmern nur, soweit eine mutmaßliche Einwilligung oder eine sonstige gesetzliche Grundlage besteht.

19.8 Nutzer können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs verarbeitet HausVorteil die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Direktwerbung. Werbliche E-Mails enthalten, soweit gesetzlich erforderlich, eine einfache Abmeldemöglichkeit. Der Widerspruch oder Widerruf kann insbesondere über die in der jeweiligen Kommunikation genannte Abmeldefunktion oder über die in den Datenschutzhinweisen genannten Kontaktwege erklärt werden.

19.9 HausVorteil darf Nutzungs-, Kontakt-, Kommunikations-, Objekt-, Transaktions-, Präferenz-, Kampagnen- und Interaktionsdaten im rechtlich zulässigen Umfang segmentieren, auswerten und mit bestehenden Nutzer-, CRM- oder Plattformdaten zusammenführen, um Inhalte, Angebote, Investorenansprachen, Objektvorschläge, Produkthinweise, Serviceangebote und Marketingkommunikation relevanter auszugestalten. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung findet hierdurch nicht statt, sofern HausVorteil hierauf nicht gesondert hinweist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

19.10 HausVorteil darf anonymisierte oder aggregierte Objekt-, Markt-, Plattform-, Transaktions-, Investoren-, Vermittler- und Nutzungsdaten zeitlich unbeschränkt für Marketing, Marktanalysen, Benchmarks, Produktentwicklung, Präsentationen, Plattformdarstellungen, Investorenkommunikation, Corporate Communications, Pressearbeit und allgemeine Geschäftsanalysen verwenden. Eine personenbezogene oder objektidentifizierende Darstellung von Referenzen, Fallstudien, Bildern, Exposés, Kundenzitaten oder Transaktionsdetails erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage, eine vertragliche Freigabe oder eine gesonderte Einwilligung besteht.

19.11 Übermitteln Vermittler, Affiliates, Dienstleister, Investoren oder sonstige Dritte personenbezogene Daten an HausVorteil zu Marketing-, Vertriebs-, Plattform- oder Vermittlungszwecken, sichern sie zu, dass die Erhebung, Nutzung und Übermittlung dieser Daten rechtmäßig erfolgt ist, erforderliche Informationen erteilt und erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden. Sie haben HausVorteil auf Anforderung geeignete Nachweise hierüber vorzulegen und HausVorteil von Ansprüchen freizustellen, die aus einer rechtswidrigen Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenweitergabe oder werblichen Ansprache durch sie entstehen.

19.12 Diese Bedingungen ersetzen keine Datenschutzhinweise und keine gesetzlich erforderliche Einwilligung. Soweit die jeweils geltenden Datenschutzhinweise, Einwilligungserklärungen, Cookie- oder Tracking-Einstellungen, Auftragsverarbeitungsverträge oder Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit speziellere Regelungen enthalten, gehen diese Regelungen vor.

20. Inhalte, Rechte und Plattformintegrität

20.1 Nutzer räumen HausVorteil an den von ihnen bereitgestellten Inhalten, Daten, Fotos, Objektunterlagen, Texten, Logos, Exposés und sonstigen Materialien ein einfaches, räumlich und zeitlich im erforderlichen Umfang beschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Bereitstellung, Prüfung, Darstellung, Vermittlung, Vermarktung, Datenraumstrukturierung, Dokumentation, Abrechnung und Durchführung der Plattform- und Vermittlungsleistungen erforderlich ist.

20.2 Der Nutzer sichert zu, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und durch die Bereitstellung und Nutzung der Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

20.3 HausVorteil ist berechtigt, Inhalte zu bearbeiten, zu strukturieren, zusammenzufassen, technisch anzupassen oder nicht zu veröffentlichen, soweit dies für die Plattformdarstellung, rechtliche Prüfung, Compliance, Lesbarkeit, technische Funktionsfähigkeit oder Qualitätssicherung erforderlich ist.

20.4 HausVorteil ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, Datenraumzugänge zu sperren oder Plattformfunktionen einzuschränken, wenn der Verdacht besteht, dass Inhalte falsch, rechtswidrig, irreführend, veraltet, unvollständig, rufschädigend, vertraulichkeitsverletzend oder sonst pflichtwidrig sind.

20.5 HausVorteil ist berechtigt, rechtmäßig bereitgestellte oder freigegebene Inhalte und Materialien im Rahmen der Plattformdarstellung, Objektvermarktung, Investorenansprache, Dienstleisterkommunikation und allgemeinen Marketingkommunikation zu nutzen. Soweit Inhalte personenbezogene Daten, objektidentifizierende Informationen, Bilder bewohnter Immobilien, Kundennamen, Zitate, Transaktionsdetails oder sonstige schutzwürdige Informationen enthalten, erfolgt eine Nutzung für allgemeine Referenz-, Presse-, Social-Media-, Präsentations- oder Werbezwecke nur anonymisiert, aggregiert, auf gesetzlicher Grundlage oder auf Basis einer gesonderten Freigabe.

21. Technische Verfügbarkeit

21.1 HausVorteil bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit von BodoBroker. Eine jederzeitige, störungsfreie, fehlerfreie oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

21.2 HausVorteil kann die Plattform aus technischen, organisatorischen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen vorübergehend einschränken, ändern, warten, weiterentwickeln oder abschalten.

21.3 HausVorteil haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Datenverluste oder Einschränkungen, die auf höhere Gewalt, Störungen des Internets, externe Dienstleister, Cyberangriffe, Wartung, behördliche Maßnahmen, Nutzerfehler oder sonstige außerhalb des Verantwortungsbereichs von HausVorteil liegende Umstände zurückzuführen sind, soweit HausVorteil diese nicht zu vertreten hat.

22. Laufzeit, Kündigung und Sperrung

22.1 Plattformnutzungsverhältnisse können, soweit nicht abweichend vereinbart, von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.

22.2 Makler-, Vermittlungs-, Affiliate-, Dienstleister-, Service-, Property-Management- oder sonstige Einzelverträge richten sich hinsichtlich Laufzeit und Kündigung nach der jeweiligen Einzelvereinbarung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

22.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen diese Bedingungen, falschen Angaben, Umgehung, unzulässiger Werbung, fehlender Erlaubnis, Compliance-Risiken, Geldwäscheverdacht, Zahlungsverzug, Insolvenzrisiko, Rechtsverletzungen oder missbräuchlicher Nutzung der Plattform.

22.4 Bereits entstandene Vergütungs-, Courtage-, Plattform-, Affiliate-, Dienstleister-, Service-, Management-, Schadensersatz- und Freistellungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

23. Steuern, Umsatzsteuer und Abrechnung

23.1 Alle in diesen Bedingungen genannten Vergütungen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

23.2 Jede Partei ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der von ihr vereinnahmten oder gezahlten Vergütungen selbst verantwortlich.

23.3 HausVorteil ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu stellen. Der Rechnungsempfänger hat Einwendungen gegen Rechnungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, in Textform mitzuteilen. Die gesetzlichen Rechte des Rechnungsempfängers bleiben unberührt.

23.4 HausVorteil ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste Hauptforderung anzurechnen, soweit der Schuldner Unternehmer ist und zwingendes Recht nicht entgegensteht.

24. Verbraucher, Widerruf und zwingendes Recht

24.1 Soweit ein Nutzer Verbraucher ist, gelten sämtliche Bestimmungen dieser Bedingungen nur, soweit sie mit zwingendem Verbraucherrecht vereinbar sind.

24.2 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen können Verbrauchern gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. HausVorteil wird Verbraucher hierüber gesondert belehren, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

24.3 Beginnt HausVorteil auf ausdrücklichen Wunsch eines Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der Leistung, können gesetzliche Wertersatz- oder Erlöschensregelungen gelten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

24.4 Zwingende gesetzliche Form-, Informations-, Provisions-, Erlaubnis-, Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Haftungsvorschriften gehen diesen Bedingungen vor.

25. Änderungen dieser Bedingungen

25.1 HausVorteil kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Sachliche Gründe können insbesondere Änderungen der Plattform, des Leistungsangebots, der technischen Prozesse, der Rechtslage, der Rechtsprechung, regulatorischer Anforderungen oder der wirtschaftlichen Struktur sein.

25.2 HausVorteil wird registrierte Nutzer über wesentliche Änderungen in Textform informieren. Widerspricht der Nutzer einer Änderung innerhalb der mitgeteilten Frist, ist HausVorteil berechtigt, das Nutzungsverhältnis ordentlich zu kündigen oder den Zugang zu den von der Änderung betroffenen Leistungen zu beenden.

25.3 Änderungen von bereits individuell geschlossenen Makler-, Vermittlungs-, Affiliate-, Dienstleister-, Service-, Property-Management- oder sonstigen Einzelverträgen erfolgen nur nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung oder des anwendbaren Rechts.

26. Abtretung und Aufrechnung

26.1 Der Nutzer darf Ansprüche gegen HausVorteil nur mit vorheriger Zustimmung von HausVorteil abtreten, es sei denn, es handelt sich um eine Geldforderung oder die Abtretung ist gesetzlich zwingend zulässig.

26.2 Der Nutzer darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht gegenüber Verbrauchern, soweit es gesetzlich unzulässig ist.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

27.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dies rechtlich zulässig ist.

27.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und den hierunter geschlossenen Verträgen der Sitz von HausVorteil. HausVorteil ist berechtigt, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

27.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

28. Schlussbestimmungen

28.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

28.2 An die Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit rechtlich zulässig, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

28.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, soweit nicht ausdrücklich dokumentiert. Änderungen und Ergänzungen von Einzelverträgen bedürfen der jeweils vereinbarten Form.

28.4 Diese Bedingungen gelten ab dem 01.06.2026.

Anlage 1 – Vergütungsübersicht

Die folgende Übersicht dient der operativen Einordnung. Maßgeblich sind jeweils die Einzelvereinbarung, der Maklerauftrag, das Preisblatt oder zwingendes Recht.

VergütungstatbestandRegelwert / BerechnungsgrundlageZahlungspflichtiger / Empfänger
Investor-Maklercourtage HausVorteil3,0 % des wirtschaftlichen Transaktionswerts zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht abweichend vereinbart und gesetzlich zulässig.Investor bzw. vertraglich vereinbarte Partei
Affiliate-/Werbervergütung0,5 Prozentpunkte der Bemessungsgrundlage der an HausVorteil gezahlten Maklercourtage, wirtschaftlich aus der von HausVorteil vereinnahmten Courtage.HausVorteil an Affiliate/Werber, nach tatsächlicher Vereinnahmung
Plattformvergütung Drittvermittler – Investorenseite0,5 Prozentpunkte der Bemessungsgrundlage aus der vom Investor an den Drittvermittler gezahlten Maklercourtage.Drittvermittler an HausVorteil
Plattformvergütung Drittvermittler – Verkäuferseite0,5 Prozentpunkte der Bemessungsgrundlage aus der vom Verkäufer/Endkunden an den Drittvermittler gezahlten Maklercourtage.Drittvermittler an HausVorteil
Dienstleister-/ProduktplatzierungNach Einzelvereinbarung, Preisblatt, Leistungsbeschreibung oder Plattformanzeige.Dienstleister, Nutzer oder sonstige vereinbarte Partei
Eigene Services HausVorteilNach Einzelvereinbarung, Preisblatt, Leistungsbeschreibung oder Plattformanzeige; z.B. KYC, Compliance-Unterstützung, Property Management, Asset Management, Reporting, Transaktionskoordination.Jeweiliger Auftraggeber